
Steuerliche Förderung · Bund
Forschungszulage
Steuerliche F&E-Förderung mit Rechtsanspruch.
bis zu 35 %Ihrer F&E-Kosten
Die Forschungszulage ist keine Wettbewerbsförderung, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Wer Forschung und Entwicklung betreibt, bekommt einen Teil der Kosten steuerlich zurück – auch als Auszahlung, wenn keine Steuer anfällt. Damit profitieren auch junge, noch verlustbringende Unternehmen.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 25 % (Basis), 35 % für KMU der förderfähigen F&E-Kosten
- Maximale Zulage
- Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. €/Jahr (ab 2026) → bis zu ~4,2 Mio. € Zulage/Jahr für KMU
- Rückwirkend
- Beantragung für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre möglich (i. d. R. bis zu 4 Jahre)
- Ablauf
- Zweistufig: Bescheinigung der BSFZ → Antrag beim Finanzamt mit der Steuererklärung
- Kombinierbar
- Mit vielen weiteren Zuschüssen kumulierbar (keine Doppelförderung derselben Kosten)
Für wen
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Forschung & Entwicklung – jede Größe, jede Branche, jede Rechtsform.
Der Einstieg für fast jedes forschende Unternehmen – planbar, branchenoffen und rückwirkend.


