Forschende Hand mit Pipette an einem Laborarbeitsplatz
Steuerliche Förderung · Bund

Forschungszulage

Steuerliche F&E-Förderung mit Rechtsanspruch.

bis zu 35 %Ihrer F&E-Kosten

Die Forschungszulage ist keine Wettbewerbsförderung, sondern ein gesetzlicher Anspruch: Wer Forschung und Entwicklung betreibt, bekommt einen Teil der Kosten steuerlich zurück – auch als Auszahlung, wenn keine Steuer anfällt. Damit profitieren auch junge, noch verlustbringende Unternehmen.

Auf einen Blick

Förderquote
25 % (Basis), 35 % für KMU der förderfähigen F&E-Kosten
Maximale Zulage
Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. €/Jahr (ab 2026) → bis zu ~4,2 Mio. € Zulage/Jahr für KMU
Rückwirkend
Beantragung für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre möglich (i. d. R. bis zu 4 Jahre)
Ablauf
Zweistufig: Bescheinigung der BSFZ → Antrag beim Finanzamt mit der Steuererklärung
Kombinierbar
Mit vielen weiteren Zuschüssen kumulierbar (keine Doppelförderung derselben Kosten)

Für wen

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit Forschung & Entwicklung – jede Größe, jede Branche, jede Rechtsform.

Der Einstieg für fast jedes forschende Unternehmen – planbar, branchenoffen und rückwirkend.