
Investitionszuschuss · Bund & Länder
GRW
Investitionszuschuss in strukturschwachen Regionen.
bis zu 35 %der Investitionskosten
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) bezuschusst betriebliche Investitionen in strukturschwachen Regionen. Die Höhe hängt von Region und Unternehmensgröße ab – kleine Unternehmen werden am stärksten gefördert.
Auf einen Blick
- Förderart
- Investitionszuschuss auf förderfähige Investitionskosten
- Förderquote
- bis zu 35 % (kleine Unternehmen in den stärksten C-Gebieten); je nach Region & Größe
- Voraussetzung
- Betriebsstätte in einem C-/D-Fördergebiet der aktuellen Fördergebietskarte
- Wichtig
- Antrag vor Vorhabenbeginn; Abwicklung über die Förderinstitute der Länder
Für wen
Unternehmen mit Investitions- und Ansiedlungsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten (C- und D-Gebiete).
Der Hebel für Standort-, Wachstums- und Ansiedlungsinvestitionen in geförderten Regionen.


